Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie ist neben der Grundpflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und gehört zur häuslichen Pflege. Die Finanzierung der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt über die Pflegekasse.
Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung:
- Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches (Fußboden, Möbel, Fenster und Haushaltsgeräte) – Unterhaltsreinigung, keine Grundreinigung
- Waschen der Wäsche (Waschen, Aufhängen, Bügeln, Einräumen)
- Einkaufen (Erstellung eines Einkaufs-/Speiseplans, Einkaufen, Einräumen)
- Zubereitung von Mahlzeiten (Kochen, Zubereitung, Spülen, Reinigen des Arbeitsbereiches)
- Begleitung bei Aktivitäten (Arzt- oder Behördenbesuche)