Zusätzliche Betreuungsleistungen

Anspruch auf Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Im § 45b SGB XI ist der Anspruch aller Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen geregelt. Seit dem 01.01.2015 haben alle Pflegebedürftigen mit einer Pflegestufe einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Somit stehen jedem Pflegebedürftigen monatlich 104 Euro (Grundbetrag) oder 208 Euro (erhöhter Betrag) zur Verfügung. Wir als zugelassener Pflegedienst können diese Leistungen dann für Sie erbringen und rechnen mit der Pflegekasse direkt ab. Hierfür benötigen wir lediglich von Ihnen eine Abtretungserklärung.

Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

  • Begleitung bei Aktivitäten (Arztbesuch, Friedhof, Einkaufen usw.)
  • Spaziergänge
  • Unterhaltung jeglicher Art (Reden, Lesen, Spielen, Kochen usw.)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Einkaufen, Botengänge usw.)

Wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten, sprechen Sie uns jederzeit an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.