Alle Personen mit einem Pflegegrad 1 – 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Betrag von 125 € an zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß §45b SGB XI. Diese Leistungen werden auch als „Entlastungsbetrag“ bezeichnet.
Der Pflegebedürftige kann zwischen pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen in der Haushaltsführung auswählen. Die Preise für diese Leistungen sind im Vertrag gemäß §89 SGB XI vom 21.12.2016 – Anlage 2 vorgegeben.
Die Leistungen können durch jeden Anbieter, der einen Vertrag mit der Pflegekasse hat, erbracht werden.
Falls Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen wollen, sprechen Sie uns an!