„Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“
Begriff der Pflegebedürftigkeit
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einem Gutachter der privaten Krankenversicherung anhand des Neuen Begutachtungs-Assessments (NBA) ermittelt. Auf dieser Skalierung erzielen Sie, beziehungsweise der entsprechende Pflegebedürftige, einen Punktwert zwischen 0 und 100. Je nach Ihrer Punktzahl werden Sie einer der fünf Pflegegrade zugeordnet:
Punkte | Pflegegrad |
Ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte | Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeit |
Ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte | Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeit |
Ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte | Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeit |
Ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte | Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeit |
Ab 90 bis 100 Gesamtpunkte | Pflegegrad 5 - schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Pflegebedürftige mit einer besonderen Bedarfskonstellation werden ebenfalls unabhängig vom Erreichen des Schwellenwerts von 90 Punkten dem Pflegegrad 5 zugeordnet.
Pflegestufe | Betrag | Pflegegrad | Betrag |
Pflegegrad 1 | 0€ | ||
Pflegestufe 0 | 231€ | Pflegegrad 2 | 689€ |
Pflegestufe I | 468€ | Pflegegrad 2 | 689€ |
Pflegestufe I + §45a | 689€ | Pflegegrad 3 | 1.289€ |
Pflegestufe II | 1.144€ | Pflegegrad 3 | 1.289€ |
Pflegestufe II + §45a | 1.298€ | Pflegegrad 4 | 1.612€ |
Pflegestufe III | 1.612€ | Pflegegrad 4 | 1.612€ |
Pflegestufe III + §45a / Härtefall | 1.995€ | Pflegegrad 5 | 1.995€ |