Begriff der Pflegebedürftigkeit

„Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einem Gutachter der privaten Krankenversicherung anhand des Neuen Begutachtungs-Assessments (NBA) ermittelt. Auf dieser Skalierung erzielen Sie, beziehungsweise der entsprechende Pflegebedürftige, einen Punktwert zwischen 0 und 100. Je nach Ihrer Punktzahl werden Sie einer der fünf Pflegegrade zugeordnet:

Punkte Pflegegrad
Ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeit
Ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeit
Ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeit
Ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeit
Ab 90 bis 100 Gesamtpunkte Pflegegrad 5 - schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegebedürftige mit einer besonderen Bedarfskonstellation werden ebenfalls unabhängig vom Erreichen des Schwellenwerts von 90 Punkten dem Pflegegrad 5 zugeordnet.

Pflegestufe Betrag Pflegegrad Betrag
    Pflegegrad 1 0€
Pflegestufe 0 231€ Pflegegrad 2 689€
Pflegestufe I 468€ Pflegegrad 2 689€
Pflegestufe I + §45a 689€ Pflegegrad 3 1.289€
Pflegestufe II 1.144€ Pflegegrad 3 1.289€
Pflegestufe II + §45a 1.298€ Pflegegrad 4 1.612€
Pflegestufe III 1.612€ Pflegegrad 4 1.612€
Pflegestufe III + §45a / Härtefall 1.995€ Pflegegrad 5 1.995€