Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst eine Delegation von ärztlichen Tätigkeiten auf Pflegefachpersonal. Das ausführende Personal hat dabei eine große Verantwortung und muss deshalb über ein ausgeprägtes Fachwissen verfügen.
Eine ärztliche Verordnung über die delegierte Tätigkeit ist zwingend erforderlich. Diese können beispielsweise folgende sein:

  • Blutzuckermessung
  • Blutdruckmessung
  • Überwachung der Vitalfunktionen
  • die Überwachung angemessener Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, incl. Diäten und Flüssigkeitsbilanzen.
  • Injektionen (subcutan oder intramuskulär)
  • Infusionen (subcutan oder intravenös)
  • Medikamente herrichten und/oder verabreichen
  • Inhalationen
  • Medizinische Einreibungen
  • Kompressionstherapie (Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen; Kompressionsverbände an-/ablegen)
  • Wundversorgung/-Verbände (septisch/aseptisch)
  • Dekubitusbehandlung (konservativ)
  • Pflege und Versorgung bei PEG
  • Pflege und Versorgung bei Katheter (subrapubisch)
  • Pflege und Versorgung bei Trachealkanülen
  • Pflege und Versorgung bei Portkatheter (parenteral Ernährung/Infusionstherapie)
  • Anleitung von Patienten/Angehörigen/Pflegepersonenbei bei Behandlungspflegeleistungen
  • die fachgerechte Gewinnung und Versorgung von Ausscheidungen zum Beispiel für Untersuchungen
  • der Transport von Untersuchungsmaterial zum Hausarzt